Das Vosses- oder Junkeren Sondern

Hans Büning

Das Vosses- oder Junkern Sondern in Grafenwald war ein Werdensches Lehnsgut, das zu Dienstmannsrechten ausgetan wurde. Es gehörte dazu außer dem Gehölz "nebst Gras und Heidegründen" die beiden Höfe Heymath (Holtfort) und Stratmann sowie mehrere Kotten.

1765 war eine der beiden beim Hause Sondern gelegenen Mühlen in den Voßsondern verlegt, 1800 auch eine Ziegelei errichtet worden. Nach dem Lehnsregister des Abtes von Spiegelberg hatte das Gut zu Anfang des 15. Jahrhunderts Goswin der Starke unter, nach Lehnsreversen von 1480 bis 1640 die gräfliche Familie von Holstein Schaumburg, die damals auch Haus Schlangenholt besaß. 1640 wurde Bernard Dobbe zu Liee, 1642 Graf Hermann Otto von Limburg-Styrum, seit 1644 die gräfliche Familie von Vehlen belehnt. Als 1705 nach dem Tode des Grafen Ferdinand Gottfried von Vehlen das Lehen dem Stifte heimgefallen war, wurde es gegen Verzichtsleistung auf das ihr zustehende Pfandrecht an Haus Hove (Osterfeld) an die verwitwete Freifrau von Quandt zu Kreuzburg, geborene von Hove, übertragen, 1720 Peter Otto von Hove mit dem Voßsondern belehnt. Da dieser ohne Nachkommen war, ließ sich1729 Johann Hermann Franz von Nesselrode die Anwartschaft übertrag, trat dieser aber 1733 mit Zustimmung des Abtes an seinen Schwager Ferdinand Dietrich von Merveldt, den Besitzer der benachbarten Güter Hove und Schlangenholt ab. Nach dem Tode des Peter Otto 1737 erfolgte die Belehnung. 1830 verkaufte der Graf von Merveldt den Voßsondern, der 1810 freies Eigentum geworden war, nebst der Mühle und den übrigen dazugehörigen Pachtgütern an Overbeck zu Bottrop, dieser bald darauf die eine Hälfte an den Major von Gillhausen auf Haus Lücking bei Wesel, die andere die Bottroper Familie Kremer.


aus: Hans Büning: Kirchhellen - Geschichte und Geschichten, 1972, Seite 283


letzte Änderung: 14.08.2016 Impressum - Datenschutz