Das Vosses- oder Junkern Sondern in Grafenwald war ein Werdensches Lehnsgut,
das zu Dienstmannsrechten ausgetan wurde. Es gehörte dazu außer dem Gehölz
"nebst Gras und Heidegründen" die beiden Höfe Heymath (Holtfort) und
Stratmann sowie mehrere Kotten.
1765 war eine der beiden beim Hause Sondern gelegenen Mühlen in den
Voßsondern verlegt, 1800 auch eine Ziegelei errichtet worden. Nach dem
Lehnsregister des Abtes von Spiegelberg hatte das Gut zu Anfang des 15.
Jahrhunderts Goswin der Starke unter, nach Lehnsreversen von 1480 bis 1640
die gräfliche Familie von Holstein Schaumburg, die damals auch Haus
Schlangenholt besaß. 1640 wurde Bernard Dobbe zu Liee, 1642 Graf Hermann
Otto von Limburg-Styrum, seit 1644 die gräfliche Familie von Vehlen belehnt.
Als 1705 nach dem Tode des Grafen Ferdinand Gottfried von Vehlen das Lehen
dem Stifte heimgefallen war, wurde es gegen Verzichtsleistung auf das ihr
zustehende Pfandrecht an Haus Hove (Osterfeld) an die verwitwete Freifrau
von Quandt zu Kreuzburg, geborene von Hove, übertragen, 1720 Peter Otto von
Hove mit dem Voßsondern belehnt. Da dieser ohne Nachkommen war, ließ
sich1729 Johann Hermann Franz von Nesselrode die Anwartschaft übertrag, trat
dieser aber 1733 mit Zustimmung des Abtes an seinen Schwager Ferdinand
Dietrich von Merveldt, den Besitzer der benachbarten Güter Hove und
Schlangenholt ab. Nach dem Tode des Peter Otto 1737 erfolgte die Belehnung.
1830 verkaufte der Graf von Merveldt den Voßsondern, der 1810 freies
Eigentum geworden war, nebst der Mühle und den übrigen dazugehörigen
Pachtgütern an Overbeck zu Bottrop, dieser bald darauf die eine Hälfte an
den Major von Gillhausen auf Haus Lücking bei Wesel, die andere die
Bottroper Familie Kremer. |