In einer Urkunde aus dem Jahr 1163 wird der Hof Deffte
(damals "Defftte") genannt. Die Urkunde wurde - wie damals üblich - in
Latein verfasst und hat übersetzt folgenden Inhalt: Wir erinnern uns öfter
daran, Frieden und Ruhe durch unsere väterliche Zuneigung zu kontrollieren,
um Sicherheit für die Zukunft zu gewährleisten. Wir ordnen an, dass das, was
in unserer Gegenwart beschlossen wurde, durch unseren Namenszug
unterzeichnet und am folgenden Tag allen mitgeteilt werde, dass die Bewohner
des Bezirkes Hellen für ihren Zehnten einem gewissen Arnold und seinem
Bruder Hartwig vom Hof Defftte und dem Zinsgut Uvenberge mit dem Hause vier
Goldmünzen bis in unsere Zeiten gezahlt haben. Damit aber dies für unsere
Nachfolger durch keinen Zufall vergessen werde, bekräftigen wir dies durch
unsere Anwesenheit, durch eigenhändige Unterschrift und durch unsere Siegel.
Wir bringen jedem Dorfe unseres Bereiches nahe, weder durch Gewalt noch
durch List Verwirrung zu stiften oder Änderungen einzuführen. Sollte er aber
nicht zur Einsicht kommen, drohen wir ihm einen ewigen Bannfluch an.
Soweit der Text der Urkunde. |
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