Johannes
Gottes Erbarmung und des hl. Apostolischen Stuhles Gnade
Bischof von Münster
Urkunde
Über die Errichtung der Pfarre zur heilige Familie zu Grafenwald im Landkreise
Recklinghausen.
Nach Anhörung und unter Zustimmung aller Beteiligten wird hiermit festgesetzt
und angeordnet wie folgt:
I. Von der Pfarre zum hl. Johannes des Täufers zu Kirchhellen wird der bisherige
Rektoratsbezirk zur hl. Familie zu Grafenwald getrennt und zu einer eigenen
Pfarre erhoben.
Die Grenzen der neuen Pfarre sind im Beschlusse des Kirchenvorstandes von
Kirchhellen vom 12. September 1918 beschrieben und in der beiliegenden Karte
bezeichnet.
II. Der neuen Pfarre werden die für sie erworbenen Vermögensstücke gemäß
Beschluss des Kirchenvorstandes vom 12. September 1918 als Eigentum überwiesen.
Insbesondere gibt die Pfarre Kirchhellen der neuen Pfarre ein Kapital zur
Fundation der Pfarrstelle im Betrage von 35.000,00 M.
III. Die neue Pfarre übernimmt den Betrag von 16.000 M, welcher für den Bau der
Kirche in Grafenwald angeliehen ist, als eigene Schuld, die sie verzinsen und
tilgen wird.
IV. Dem Pfarrer steht ein Anspruch auf das gesetzliche Diensteinkommen zu.
Soweit die Pfarrgemeinde über den Betrag von 2400,00 M das weitere
Diensteinkommen selbst aufzubringen außerstande ist, wird die eine Hälfte des
Fehlbetrages von der Bischöflichen Behörde aus kirchlichen Mitteln gewährleistet
unter der Voraussetzung, dass die andere Hälfte seitens des Staates gewährt
wird.
V. Die Bestimmungen dieser Urkunde treten am 14. Mai 1919 in Kraft.
Nr. 413
Münster, den 20. Januar 1919.
(L.S.)
gez. Johannes.
ggez. Isfort, Secr.
Die nach der vorstehenden Urkunde vom 20. Januar 1919 von dem Bischof in
Münster kirchlicherseits ausgesprochene Errichtung und Umschreibung der
katholischen Pfarrgemeinde Grafenwald wird auf Grund der von dem Minister für
Wissenschaft, Kunst und Volksbildung mittels Erlasses vom 3. März 1919 - G II
Nr. 4267 - uns erteilten Ermächtigung hierdurch von Staatswegen bestätigt und in
Vollzug gesetzt.
Münster, den 11. Juni 1919.
Regierung,
Abteilung für Kirchen- und Schulwesen
(L.S.)
gez. von Neefe
Vorstehende Abschrift stimmt mit der Urschrift überein, wie hierdurch
beglaubigt wird.
Nr. 4523
Münster, den 20. Juni 1919
Johannes
Bischof von Münster
entnommen aus: Johannes Lanfermann: 100 Jahre Kirche Grafenwald, 1999
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