Urkunde von 1919

Grafenwald

Johannes
Gottes Erbarmung und des hl. Apostolischen Stuhles Gnade
Bischof von Münster

Urkunde
Über die Errichtung der Pfarre zur heilige Familie zu Grafenwald im Landkreise Recklinghausen.

Nach Anhörung und unter Zustimmung aller Beteiligten wird hiermit festgesetzt und angeordnet wie folgt:
     I. Von der Pfarre zum hl. Johannes des Täufers zu Kirchhellen wird der bisherige Rektoratsbezirk zur hl. Familie zu Grafenwald getrennt und zu einer eigenen Pfarre erhoben.
Die Grenzen der neuen Pfarre sind im Beschlusse des Kirchenvorstandes von Kirchhellen vom 12. September 1918 beschrieben und in der beiliegenden Karte bezeichnet.
    II. Der neuen Pfarre werden die für sie erworbenen Vermögensstücke gemäß Beschluss des Kirchenvorstandes vom 12. September 1918 als Eigentum überwiesen. Insbesondere gibt die Pfarre Kirchhellen der neuen Pfarre ein Kapital zur Fundation der Pfarrstelle im Betrage von 35.000,00 M.
    III. Die neue Pfarre übernimmt den Betrag von 16.000 M, welcher für den Bau der Kirche in Grafenwald angeliehen ist, als eigene Schuld, die sie verzinsen und tilgen wird.
    IV. Dem Pfarrer steht ein Anspruch auf das gesetzliche Diensteinkommen zu. Soweit die Pfarrgemeinde über den Betrag von 2400,00 M das weitere Diensteinkommen selbst aufzubringen außerstande ist, wird die eine Hälfte des Fehlbetrages von der Bischöflichen Behörde aus kirchlichen Mitteln gewährleistet unter der Voraussetzung, dass die andere Hälfte seitens des Staates gewährt wird.
    V. Die Bestimmungen dieser Urkunde treten am 14. Mai 1919 in Kraft.

Nr. 413               Münster, den 20. Januar 1919.
          (L.S.)                gez. Johannes.
                                                                                                             ggez. Isfort, Secr.

Die nach der vorstehenden Urkunde vom 20. Januar 1919 von dem Bischof in Münster kirchlicherseits ausgesprochene Errichtung und Umschreibung der katholischen Pfarrgemeinde Grafenwald wird auf Grund der von dem Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung mittels Erlasses vom 3. März 1919 - G II Nr. 4267 - uns erteilten Ermächtigung hierdurch von Staatswegen bestätigt und in Vollzug gesetzt.
                           Münster, den 11. Juni 1919.
                                       Regierung,
                         Abteilung für Kirchen- und Schulwesen
        (L.S.)                   gez. von Neefe

Vorstehende Abschrift stimmt mit der Urschrift überein, wie hierdurch beglaubigt wird.

Nr. 4523              Münster, den 20. Juni 1919
                                            Johannes
                                    Bischof von Münster

entnommen aus: Johannes Lanfermann: 100 Jahre Kirche Grafenwald, 1999


letzte Änderung: 14.11.2005 Impressum - Datenschutz