1930: Zeitungsartikel zum Münzfund in Grafenwald

Grafenwald, 25. Februar 1930

Münzfund

In der Nähe des Pächters Vienken fanden Samstag Arbeiter beim Ausroden 1/2 Meter unter der Erde an einem Baumstamm in einem morsch gewordenen Holzschuh eine große Anzahl Münzen, etwa 350, verschiedener Sorte. Sie stammen anscheinend aus der Mitte des 17. Jahrhunderts. Näheres wird die Untersuchung ergeben.

 

Kirchhellen, 28. Februar 1930

Das Ausgrabungsgesetz vom 26. März 1914 und der Münzfund in Kirchhellen-Grafenwald vom 23. Febr.

Der Pfleger für Bodenaltertümer in Kirchhellen schreibt uns:

Der Münzfund in Grafenwald, der in seiner Gesamtheit für die wissenschaftliche Heimatforschung sichergestellt wird, hat das Interesse auf die Kultur- und naturgeschichtlichen Bodenaltertümer gelenkt: Selbst die trockene Materie des Ausgrabungsgesetzes wird eifrig besprochen. Darum sollen die nachfolgenden Zeilen mit dem Gesetz und seinen Ausführungen näher bekannt machen, sollen zeigen, wie man sich in ähnliche Fällen zu verhalten hat, damit nicht nur der Gegenstand, sondern auch der Fundort in der gegebenen Ursprünglichkeit erhalten bleibt.

Das Gesetz ...???... planmäßige und gelegentliche Grabungen. Die planmäßigen Grabungen nach beweglichen und unbeweglichen Gegenständen, die für die Geschichte der Menschen, Tiere und Pflanzen von Bedeutung sind, obliegen der Genehmigung des Regierungspräsidenten. Ich erinnere an die Grabungen in Haltern. Nichtplanmäßige Grabungen, die mit Erarbeiten, Entwässerung und Gebäudeabbrüchen im Zusammenhang stehen können, führen nicht selten zu Gelegenheitsfunden.

Als Beispiel der zu schützenden Fundgegenstände werden genannt: Gebrauchsgegenstände, Gefäße, Waffen, Schmuckstücke, Münzen, Siedlungsreste, Grabanlagen, menschliche Skelette, versteinerte oder sonstige Reste oder Abdrücke urgeschichtlicher Tiere und Pflanzen, auch äußerlich unscheinbare Spuren oder Bruchstücke solcher Gegenstände.

Ein Gelegenheitsfund, um einen solchen handelt es sich in Kirchhellen-Grafenwald, ist anzeigepflichtig, wenn er von erheblicher Bedeutung ist. Anzeigepflichtig ist der Eigentümer, der Entdecker und der Leiter der Arbeiten. Die Anzeige eines der Genannten befreit die übrigen von der Verpflichtung. Das Graben an der Fundstelle ist sofort, falls es ohne erhebliche Nachteile und Kosten möglich ist, einzustellen. In diesem Augenblick setzt die Tätigkeit der Pfleger, Helfer und Vertrauensleute ein. Die Namen der für den hiesigen Bezirk zuständigen Personen werden unten genannt.

Wo bleiben die Fundgegenstände. In diesem Falle die Münzen?

Falls die Gefahr besteht, dass sich die Gegenstände im Besitze des Eigentümers verschlechtern, der Denkmalpflege oder der Wissenschaft verloren gehen, kann deren Ablieferung verlangt werden. Es wird der gemeine Wert des Gegenstandes vergütet. Können sich die Beteiligten über die Ablieferung nicht einigen, so entscheidet der für den Fundort zuständige Bezirksausschuss. Weiter stellt das Gesetz fest, wie Entsch...???... zu verfahren ist.

Für die Übertretung des Gesetzes gelten folgende Strafen:

Wer die Anzeige von Funden oder die pflichtmäßige Unterhaltung unterlässt, wird mit einer Geldstraße bis zu 150 RM oder mit Haft bestraft; wer vorsätzlich einen Gegenstand, dessen Ablieferung verlangt werden kann, zerstört, beschädigt oder wegschafft und dadurch die Ablieferung vereitelt, verwirkt eine höhere Strafe, die im Gesetz festgelegt ist. Noch schärfere Strafen werden den Personen auferlegt, die Ausgrabungen gewerbsmäßig veranstalten oder gewerbsmäßige Ausgrabungen oder Gelegenheitsfunde verwerten.

Die Vertrauensmänner, die bei der Durchführung dieses Gesetzes mitzuwirken haben, werden auf Vorschlag des Oberpräsidenten und der Provinzialverwaltung durch den Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung ehrenamtlich bestellt. Die Hauptaufgabe der Vertrauensmänner ist die unmittelbare Wahrnehmung des wissenschaftlichen Interesses bei Ausgrabungen und Gelegenheitsfunden.

Den Vertrauensmännern stehen Helfer und Pfleger zur Seite. Die Helfer sind für Kreisgebiete, die Pfleger für Ämter oder Gemeinden zuständig. Die Pfleger werden für kultur- oder naturgeschichtliche Bodenaltertümer oder für beide Zweige ermannt. Der Pflege hat auf alle Vorgänge, die im Ausgrabungsgesetz genannt sind, zu achten, dem Finder oder Besitzer Ratschläge zu erteilen und den Vertrauensmann zu benachrichtigen.

Als Vertrauenmänner und Stellvertreter, als Helfer oder Pfleger kommen für den hiesigen Bezirk in Frage:
a) für kulturgeschichtliche Bodenaltertümer:
Vertrauensmann: Direktionsassistent Dr. Stieren in Münster.
Stellvertreter: Oberstudiendirektor Dr. Leonard in Bottrop.
Helfer: Prof. Dr. Weskamp in Dorsten
Pfleger: Lehrer Wessels in Kirchhellen
b) für wissenschaftliche Bodenaltertümer:
Vertrauensmann: Professor Dr. Ernst in Münster.
Stellvertreter: Oberstudiendirektor Dr. Poelmann in Münster.
Helfer und Pfleger wie oben.

 

Grafenwald, 1. März 1930

Der Silberschatz wandert ins Kirchhellener Heimatmuseum.

Der von dem Pächter Vienken zusammen mit 2 Waldarbeitern in einer alten Wallhecke gefundene Silberschatz aus dem 17. Jahrhundert, der etwa 1000 Silbermünzen umfasst, wird, nachdem er von anderer Seite freigegeben worden ist, dem Kirchhellener Heimatmuseum überwiesen werden. An der Fundstelle wird mit großer Aufmerksamkeit weiter gegraben.

 

Kirchhellen, den 18. März 1930

Der Verein für Orts- und Heimatkunde konnte seinen Mitgliedern am vergangenen Freitagabend einige genuss- und lehrreiche Stunden bieten. Geschichtliche, natur- und volkskundliche Erörterungen wechselten miteinander ab. Einige Münzen aus dem Fund vom 22. Februar machten die Runde. Die besterhaltenen Stücke - ihre Zahl ist leider gering - sind im Lichtbilde festgehalten.

...

 

Kirchhellen, 22. März 1930

Wer hat noch Münzen?

Die Amtsverwaltung weist darauf hin, dass die am 22. Februar bei der Ödlandkultivierung in Grafenwald gefundenen Münzen im einvernehmen mit den Grundstücksbesitzern auf Grund der Bestimmungen des Ausgrabungsgesetzes beschlagnahmt und diejenigen, welche noch im Besitze von Fundstücken sind, werden unter Hinweis auf die Strafbestimmungen aufgefordert, sie restlos auf Zimmer 1 des Amtshauses abzuliefern.

 

Feldhausen, 29. März 1930

Zu dem Münzfund.

Man schreibt uns: Es ist nicht das erste Mal, dass hier ein Münzenfund gemacht wurde. Im Februar 1905, also vor 25 Jahren, fand der Landwirt Georg Allekotte gen. Reiners in Overhagen beim Abtragen eines alten Walles einen irdenen Topf mit 80 Silbermünzen in der Größe unsere 5 Mark Stücke; nur waren sie etwas dünner. Die Münzen waren sehr gut erhalten. Das älteste Stück trug die Jahreszahl 1575; am häufigsten waren Talerstücke mit dem Bildnis des Königs Philipp III von Spanien mit der Inschrift "Philipp III. Hipanige et Indiae Rex".

 

Kirchhellen, den 1. April 1930

Neuer Münzenfund

Im Ortsteil Grafenwald in der Nähe der Kirche fand ein Arbeiter ein topfartiges, nach oben sich verjungendes Gefäß, das zu dreiviertel mit Münzen gefüllt war. Die Münzen hatten in dem Moorwasser eine bräunliche Färbung erhalten. An einigen Stellen war ein Goldschimmer sichtbar. Ob es sich hier um den sagenhafen Goldschatz handelt, muss die Untersuchung zeigen.

 

Vestische Zeitschrift 1932, Seite 180

Ortsverein Kirchhellen

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Aus dem im Frühjahr 1930 in Grafenwald auf Euleringshof gehobenen Münzenschatz aus dem 30jährigen Kriege wurden von der Besitzerin des Hofes, der Gewerkschaft Nordlicht, der Gemeinde Kirchhellen eine durch das Museum in Essen zusammengestellte Sammlung von 76 Stück übergeben.

Bürgermeister Apffelstaedt, Vorsitzender

 


letzte Änderung: 06.02.2010 Impressum - Datenschutz