1823/1825: Unklarheiten über die Grenze zu Bottrop

Genaue Grenzen der einzelnen Orte gab es in unserer Gegend erst nach der Französischen Revolution. Bis dahin waren die Personen entscheidend. Es war wichtig, wer zu welchem Kirchspiel gehörte. In unbewohnten Gebieten zwischen den Kirchspielen war damals kein genauer Grenzverlauf bekannt.

Im Frühjahr 1811 erhielten die Bürgermeistereien erhielten die Bürgermeister den Auftrag, die Grenzen festzulegen. Dazu sollten diese die begehen, berichtigen und protokollarisch festzulegen. Bürgermeister von Kirchhellen und Bottrop war damals Freiherr Friedrich von Wenge auf Haus Beck in Feldhausen.

Vertreter der Gemeinden Kirchhellen und Bottrop legten den Grenzverlauf fest. Begonnen hat man am "Rehkämmerchen" im Bischofssondern und nahm der Verlauf der Spechte als Grenze zwischen Kirchhellen und Bottrop. Für Kirchhellen und damit für das heutige Grafenwald gilt diese Grenze noch heute.

Für Alt-Bottrop sieht es anders aus. Die nordwestliche Ecke Alt-Bottrops, damals Teil des Fernewaldes, gehörte nicht zu Bottrop sondern zu Holten. Der Fernewald war Besitz des Stiftes Essen. Sein nördlicher Teil gehörte damit zur Gemeinde Kirchhellen, sein südlicher Teil zur Gemeinde Holten. 

1823/1824 wurde im Zuge der Erstellung eines Katasters eine Gemeindekarte für die Gemeinde Bottrop erstellt. Bei den Arbeiten zur Erstellung dieser Karte wurde nun der südliche Teil des Fernewaldes der Gemeinde Bottrop zugeschlagen. Dabei zeichnete der Katastergehilfe Preuß zunächst den gesamten Fernewald als zu Bottrop gehörig ein. Die Grenze verlief dabei nicht mehr entlang des Spechtsbach sondern des bis zu 1,5 km weiter nördlich gelegenen Schöttelsbachs. Der Hof Klüsener an der Grafenmühle wäre damit Bottroper Gebiet gewesen, obwohl er schon als Hof "zur Klausen" in der Mercatorkarte weit außerhalb des Bottroper Waldes und Gebietes lag. Außerdem trat bei der Verlegung der Mühle von Haus Hove zur heutigen Grafenmühle Clüsener als Vertreter des Kirchspiels Kirchhellen auf.

Den Grenzverlauf entlang des Schottelsbachs bestätigte Bürgermeister Tourneau, der damals Bürgermeister von Kirchhellen und von Bottrop war, auf einer Karte:

daß der auf dieser Karte von Nr. 1 bis 6, A bis B gezeichnete Grenzzug die wirkliche Scheidung der Gemeinde Kirchhellen gegen die Gemeinde Bottrop vorstelle, wird hiermit bescheinigt.
der Ortsvorstand von Kirchhellen
gez. Tourneau
der Ortsvorstand von Bottrop
gez. Tourneau

Tourneau hatte also für beide Seiten unterschrieben. Die Kirchhellener waren damit offensichtlich nicht einverstanden. Sie haben vermutlich gegen diese Grenzziehung protestiert und hatten Erfolg. Tourneau ließ in die Karte einfach die frühere Grenze entlang des Spechtsbachs eintragen. Der erste Grenzverlauf (Schöttelsbach) wurde dabei nicht ganz unkenntlich gemacht und das Gebiet mit "gehört zur Gemeinde Kirchhellen" gekennzeichnet.


Quellen:

Rudolf Schetter: Um Grenzfragen zwischen Bottrop und Kirchhellen. In: Vestischer Kalender 1975, Seite 40 - 45

Karl Schophaus: Zur Geschichte von Bottrop. Herausgeber: Historische Gesellschaft Bottrop, Beiträge zur Bottroper Geschichte Nr. 5, 1963, Seite 55

Manfred Lück: Die Gemeindekarte Bottrops von 1823 / 24. In: Ur-Geschichte im Ruhrgebiet - Festschrift Arno Heinrich, 1992, Seite 181 - 189


letzte Änderung: 03.12.2007 Impressum - Datenschutz