In entgegenkommender Weise hatte bereits 1901 Pfarrer Termöllen dem Rektor Dr. Sunder das Recht eingeräumt, Kinder aus dem Bezirk Grafenwald zu taufen und zur ersten heiligen Kommunion zu führen.
Die aus Kirchhellen zugesagten Rechte wurden durch Bischof Hermann Dingelstad erweitert. Die Anordnung war am 23.12.1906 in allen Gottesdiensten von den Kanzeln der Pfarrkirche in Kirchhellen und der Filialkirche in Grafenwald zu verlesen. Sie wurde am 01.01.1907 wirksam. Es war nun offiziell, dass an der Filialkirche zu Grafenwald alle Handlungen der regelmäßigen Seelsorge, Trauungen und Begräbnisse vorgenommen werden konnten. Damit war Grafenwald ein seelsorglich selbstständiges Rektorat. Ab diesem Zeitpunkt wurde auch ein eigenes Tauf-, Trau- und Sterberegister geführt.
Weiter wurde die vorläufig festgesetzte Grenze des Bezirks Grafenwald bekannt gemacht.
In vermögensrechtlicher Beziehung wurde durch die Verordnung nichts geändert.
entnommen aus: Johannes Lanfermann: 25 Jahre Heilige Familie Grafenwald, 1996
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