1876: Bau der Schule in Grafenwald

Von 1872 wurde ein Antrag zum den Bau einer Schule in Grafenwald gestellt. 1875 begannen dann die konkreten Planungen.


Grafenwald

Auf Drängen der Regierung beschließt der Schulvorstand im Juni 1875, den Landrat zu bitten, durch den Kreisbaubeamten Projekt und Kostenanschlag für die beiden Schulen auf Kosten der Gemeinde anfertigen zu lassen und macht dabei den Vorschlag jedenfalls nur einstöckige Gebäude vorzusehen und nicht mehr Räumlichkeiten herzustellen, als durchaus erforderlich seien. Die Pläne wurden darauf vom Bauinspektor Baltzer, Recklinghausen, angefertigt und fanden die Genehmigung der Regierung. Der Verding der Schulen fand statt am 3.11.1875, und zwar stand in den Bedingungen, dass die Baumaterialien bis 15.2.1876 an Ort und Stelle sein müssten, dass im März mit dem Bau begonnen werden sollte, und dass am 1.9.1876 die  Abnahme erfolgen sollte. Spätere Fertigstellung zieht eine Konventionalstrafe von 15 Mark täglich nach sich. Der Ekeler Schulbau wurde dem Unternehmer Th. Dieckmann-Dorf (jetzt Wirtschaft Schmied) und der Holthäuser dem Landwirt Stratmann-Holthausen übertragen. Zur Deckung der Kosten wurde bei der Kreissparkasse Dorsten (Nebenstelle) eine Anleihe von 24.000 Mark aufgenommen, die mit 6 Prozent verzinst und amortisiert werden musste. Zur Deckung der gesteigerten Schullasten erbat sich die Gemeinde eine Staatsbeihilfe. Daraufhin fand eine Prüfung der Leistungsfähigkeit der Gemeinde durch die Regierung statt, die folgendes Ergebnis hatte:

"Die Gemeinde Kirchhellen besteht aus 2.788 Seelen und hat 669 klassensteuerpflichtige Haushaltungen resp. Einzelsteuernde, welche nach der Veranlaung für das laufende Jahr 1875 zusammen an Klassensteuer 5.970 Mark aufbringen. Erwägt man die erhebliche Zahl der Steuerpflichtigen, sowie den bedeutenden Grundbesitz zum Gesamtflächeninhalt von 6.041 Hektar mit einem Reinertrage von 22.948 ThaIern, auf welchem nach Ausweis der Prästationstabelle nur 5.000 Thaler Schulden haften und ferner den Umstand, daß der prozentuale Zuschlag zu den Staatssteuern behufs Deckung des Kommunaldefizits nur 831/3 Prozent beträgt, so dürfte die Gemeinde ohne Gefährdung ihrer Erhaltung im leistungsfähigen Zustande im Stande sein, die notwendigen Mittel zur Unterhaltung der Schulen aufzubringen, selbst in dem Falle, daß der prozentuale Zuschlag zu den Staatssteuern nach dem Berichte des Landraths schon durch die in Aussicht stehenden anderweitigen Anforderungen für Kommunalzwecke auf 1331/3 Prozent gesteigert werden sollte."

Der Antrag auf Bewilligung der Staatsbeihilfe wurde darum von der Regierung nicht befürwortet.


Entnommen aus: Hans Büning, Johannes Rottmann: Die Schulen Kirchhellens, Heft 12/13 der Schriftenreihe des Vereins für Orts-  und Heimatkunde.


letzte Änderung: 07.03.2007 Impressum - Datenschutz