Verkauf des Grafenwaldes 1855

Königliches Kreisgericht Dorsten.

Nothwendiger Verkauf.

Der in der Gemeinde Kirchhellen gelegene, von den Erben des Majors von Gillhausen und den Erben des Caspar Cremer gemeinschaftlich besessene Grundkomplex im Grafenwald oder Vossundern, bestehend aus a) eine älteren Ziegelei mit Wohnhaus, Trockengebäude, Ofengebäuden und Lehmmühle; b) einer neuen Ziegelei mit Wohnhaus, Backhaus und Stallgebäude und zwei Trockengebäuden, so wie den dazu gehörigen Ziegelei-Geräthschaften; c) aus der oberschlägigen Kornmühle, so genannten Grafenmühle, aus dem Mühlengebäude, Mühlenteiche und einem angebauten Wohnhause; d) aus nachstehenden Grundstücken der Katastral-Gemeinde Kirchhellen: Flur 22, Nr. 217 1, 159 72/4, 166/78/ , 165/17/1, 161/75 /, 164 76 22, 167/79, 169/8, 170/80, 175/72 1 2, 174/92 1 1, 172 86, 171 84/0, 157/72 2, 188 1, 187/1, 189/1, 195/67, 196/68, 197/1, 198/1, 78 1, 82/1, 18 und 63/3 soll mit Ausschluß der gutsherrlichen Gefälle Behufs der Auseinandersetzung zwischen den Miteigenthümern nothwendig subhastiert werden. Der Bietungs-Termin steht auf den

7. September c., Morgens 10 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Herrn Referenten Cremer II. an.

Die gerichtliche Taxe des Ganzen beträgt 13,848 Thlr. 28 Sgr.6 Pf., und liegt sammt den GrundäActen und Bedingungen zur Einsicht im Bureau I offen. Die unbekannten Realprätendenten haben spätestens im obigen Termine bei Vermeidung der Präclusion ihre Ansprüche anzumelden.

Die unbekannten Erben des frühere Besitzers Bernard Averbeck werden zu dem Termine mit eingelanden.


Der Artikel erschien am 1. Februar 1855 in der Kölnischen Zeitung. Er wurde unverändert am 1. März 1855, 31. März 1855, 2. Mai 1855, 1. Juni 1855 und am 2. Juli 1855 gedruckt.

Zwei Jahre später stand der Grafenwald wieder zum Verkauf.


letzte Änderung: 25.02.2022 Impressum - Datenschutz