Königl. Kreisgericht zu Dorsten Erste Abtheilung. Nothwendige Subhastation. Es soll der dem Ziegelbrenner Wilhelm Cremer gehörige in der Katastal-Gemeinde Kirchhellen auf dem Grafenwalde belegene Gütercomplex, welcher aus zwei Ziegeleien nebst Wohn- und sonstigen Gebäuden, so wie aus einer Kornwassermühle sammt Gebäulichkeiten und Mühlenteich besteht, und zu nachstehende Grundstücke gehören: Flur 22 Nr. 217/1, 159/72/4, 166/78/0, 165/77/0, 161/75/(1)0, 164/76/2,0, 167/79/1,0, 169/80, 170/80, 175/92/1 1/2, 174/92/1/1, 172/86/0, 171/84/0, 157/72/2, 188/1, 187/1, 189/1, 195/67, 196 68, 197/1, 198/1; Flur 12 Nr. 78/1, 82/1; Flur 22 Nr. 18, Nr. 63/3, 160/74/0, 66, 85, 87, abgeschätzt zu 29455 Thlr. 3 Sgr. 10 Pf., in dem an hiesiger Gerichtstelle vor dem Deputriten Referendat Caspers auf den 15. September 1857, Morgens 10 Uhr, anstehenden Termine nothwendig subhatiert werden. Taxe, Hypothekenschein und Bedingungen liegen zur Einsicht in unserem Bureau I offen. Die Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich mit ihren Ansprüchen beim Gerichte zu melden. |
Der Artikel erschien am 2. Juli 1857 in der Kölnischen Zeitung. Er wurde unverändert am 3. März 1857, 4. April 1857, 5. Mai 1857, 4. Juni 1857, 4. August 1857
Ein ähnlicher Artikel erschien mehrfach im Jahr 1855 in der selben Zeitung. Es gibt aber einige wesentliche Unterschiede:
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