Von Lehrer Karl Wessels.
I.
Papst Eugen III. nimmt den Abt Gerlach und ie Brüder des Deutzer Stiftes
unter seinen päpstlichen Schutz, bestätigt ihnen den Besitz aller ihrer
Güter, u. a. der Kirche und eines Hofes zu Gladbeck, der Kirche in Datten
(Datteln), der Kirche in Kirchhelle und der Kirche in Waldorp (Waltrop) und
kündigt allen, die sich einen Angriff auf das Kloster oder seine Besitzungen
zuschulden kommen lassen, die Strafe des Bannes an.
1147, Juni 17 Orig. Staatsarchiv Düsseldorf.
Ein Abdruck der Originalurkunde, die außen den vorgenannten vestischen eine
große Zahl anderer Kirchen aufzählt, befindet sich bei Lacomblet,
Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins.
Bd. I Nr. 357.
II.
Papst Viktor IV. nimmt den Abt Hortbernus und den gesamten Konvent des
Deutzer Stiftes unter seinen päpstlichen Schutz, bestätigt ihnen alle
Besitzungen des Stiftes, u. a. den Genuß des Zehnten der Kirchen zu Hillen
(Kirchhellen), Waltrop, Datile (Datteln), Gladebach (Gladbeck).
1161, Mai 11. Orig. Staatsarchiv Düsseldorf.
Abdruck bei Lacomblet, Bd. IV Nr. 628.
III.
Papst Innozenz III., der Große, nimmt den Abt Bruno und die Brüder des
Deutzer Stiftes unter den besonderen Schutz des apostolischen Stuhles,
bestätigt ihm alle seine Besitzungen, u. a. der Kirche in Datilo (Datteln),
der Kirche in Waldrop, der Kirche in Gladbach (Gladbeck), der Kirche in
Hillen (Kirchhellen), der Kirche in Ostervelde (Osterfeld), der Kirche in
Bortorp (Bottrop), sowie eines Hofes in Gladbach (Gladbeck), verbietet, daß
jemand in den genannten Kirchspielen ohne erzbischöfliche Genehmigung und
Zustimmung des Deutzer Konvents eine Kirche oder auch nur ein Bethaus
erbaut, und bedroht alle Angriffe gegen das Deutzer Stift oder seien
Besitzungen mit dem päpstlichen Banne.
1207, April 2. Codex Monacensis germ. 2213.
Zwei Abschriften des Originals, die textlich etwas von
einander abweichen, befinden sich in Bd. XV der Sammlung Redinghoven,
Bayerische Staatsbiblithek, München.
Die Urkunde stimmt an vielen Stellen wörtlich mit der
Urkunde Eugens III. überein.
Von der ersten und zweiten Urkunde befinden sich
Abschriften, von den unter III. genannten Urkundenabschriften
Weiß-auf-Schwarz-Aufnahmen in Kirchhellen.
Die Kirche von Kirchhellen, deren Gründung im 9.
Jahrhundert erfolgt sein soll, unterstand dem erzbischöflcihen Stuhl in
Köln. Im Jahre 1003 gründete der Erzbischof Haribert die Benediktinerabtei
Deutz. Um die Existenz des Klosters sicherzustellen, erfolgte 1147 die
Inkorpation der genannten Pfarreien. Infolge der kriegerischen Unrufen und
der französischen Revolution am Ende des 18. Jahrhunderts war der Bestand
des Klosters gefährdet. Darum kam 1797 zwischen dem Kurfürsten und
Erzbischof Max Franz einerseits, dem Abt Godefridus und dem Konvent
anderseits ein Vertrag zustande, wonach die Pfarreien Waltrop und Datteln
der Abtei inkorpiert werden sollten. Dagegen sollte das Patronatsrecht von
Gladbeck und Kirchhellen an den erzbischöflichen Stuhl in Köln zurückfallen.
1821 wurde durch die Bullen "de salute animarum" das Vest Recklinghausen,
also auch Kirchhellen, von Köln abgezweigt und dem Bistum Münster zugeteilt. |