Karl Wessels: "Papsturkunden über das Kloster Deutz, soweit sie für Kirchhellen von Bedeutung sind."

Von Lehrer Karl Wessels.

I.
Papst Eugen III. nimmt den Abt Gerlach und ie Brüder des Deutzer Stiftes unter seinen päpstlichen Schutz, bestätigt ihnen den Besitz aller ihrer Güter, u. a. der Kirche und eines Hofes zu Gladbeck, der Kirche in Datten (Datteln), der Kirche in Kirchhelle und der Kirche in Waldorp (Waltrop) und kündigt allen, die sich einen Angriff auf das Kloster oder seine Besitzungen zuschulden kommen lassen, die Strafe des Bannes an.
1147, Juni 17 Orig. Staatsarchiv Düsseldorf.
Ein Abdruck der Originalurkunde, die außen den vorgenannten vestischen eine große Zahl anderer Kirchen aufzählt, befindet sich bei Lacomblet, Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins.
Bd. I Nr. 357.

II.
Papst Viktor IV. nimmt den Abt Hortbernus und den gesamten Konvent des Deutzer Stiftes unter seinen päpstlichen Schutz, bestätigt ihnen alle Besitzungen des Stiftes, u. a. den Genuß des Zehnten der Kirchen zu Hillen (Kirchhellen), Waltrop, Datile (Datteln), Gladebach (Gladbeck).
1161, Mai 11. Orig. Staatsarchiv Düsseldorf.
Abdruck bei Lacomblet, Bd. IV Nr. 628.

III.
Papst Innozenz III., der Große, nimmt den Abt Bruno und die Brüder des Deutzer Stiftes unter den besonderen Schutz des apostolischen Stuhles, bestätigt ihm alle seine Besitzungen, u. a. der Kirche in Datilo (Datteln), der Kirche in Waldrop, der Kirche in Gladbach (Gladbeck), der Kirche in Hillen (Kirchhellen), der Kirche in Ostervelde (Osterfeld), der Kirche in Bortorp (Bottrop), sowie eines Hofes in Gladbach (Gladbeck), verbietet, daß jemand in den genannten Kirchspielen ohne erzbischöfliche Genehmigung und Zustimmung des Deutzer Konvents eine Kirche oder auch nur ein Bethaus erbaut, und bedroht alle Angriffe gegen das Deutzer Stift oder seien Besitzungen mit dem päpstlichen Banne.
1207, April 2. Codex Monacensis germ. 2213.

Zwei Abschriften des Originals, die textlich etwas von einander abweichen, befinden sich in Bd. XV der Sammlung Redinghoven, Bayerische Staatsbiblithek, München.

Die Urkunde stimmt an vielen Stellen wörtlich mit der Urkunde Eugens III. überein.

Von der ersten und zweiten Urkunde befinden sich Abschriften, von den unter III. genannten Urkundenabschriften Weiß-auf-Schwarz-Aufnahmen in Kirchhellen.

Die Kirche von Kirchhellen, deren Gründung im 9. Jahrhundert erfolgt sein soll, unterstand dem erzbischöflcihen Stuhl in Köln. Im Jahre 1003 gründete der Erzbischof Haribert die Benediktinerabtei Deutz. Um die Existenz des Klosters sicherzustellen, erfolgte 1147 die Inkorpation der genannten Pfarreien. Infolge der kriegerischen Unrufen und der französischen Revolution am Ende des 18. Jahrhunderts war der Bestand des Klosters gefährdet. Darum kam 1797 zwischen dem Kurfürsten und Erzbischof Max Franz einerseits, dem Abt Godefridus und dem Konvent anderseits ein Vertrag zustande, wonach die Pfarreien Waltrop und Datteln der Abtei inkorpiert werden sollten. Dagegen sollte das Patronatsrecht von Gladbeck und Kirchhellen an den erzbischöflichen Stuhl in Köln zurückfallen. 1821 wurde durch die Bullen "de salute animarum" das Vest Recklinghausen, also auch Kirchhellen, von Köln abgezweigt und dem Bistum Münster zugeteilt.


Der Artikel von Karl Wessels erschien 1928 in den Gladbecker Blättern, Seite 11/12


letzte Änderung: 21.05.2009 Impressum - Datenschutz