Erlaß des Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung vom 30. Juni 1920.Was die Altmeister der Pädagogik schon immer verlangten, die Heimat in den Mittelpunkt der unterrichtlichen Tätigkeit zu stellen, scheint allmählich Wirklichkeit zu werden. Zwei bedeutsame Mittel stehen uns auf dem Wege zur Heimatschule zur Verfügung: 1. die monatliche Wanderung, 2. der Unterricht im Freien oder der Unterricht außerhalb der vier Wände. Während die monatliche Wanderungen im Dienste der Schule und Heimat für die größeren Schüler angeordnet sind, gilt die Verpflichtung zum Unterricht im Freien für alle Jahrgänge, besonders aber für die ersten Schuljahre. Die Schulanfänger sollen die Elemente, die Grundbegriffe der Heimat anschauen und denkend erfassen lernen. Ich nenne nur einige erdkundliche Grundbegriffe. Berg, Tal, Fluß, Hohlweg, Böschung, Talmulde, Furt, Horizont, Himmelsrichtungen, Mondphasen, Sternbilder. Diese Elemente können selbstverständlich auch im Klassenzimmer, an der Tafel oder im Sandkasten gezeigt werden. Viel besser aber veranschaulicht die Heimat-Natur selbst. Eine traurige Tatsache ist es, daß unsere Jugend am Nordpol oder am Aequator besser Bescheid weiß als in der Heimat, als in der nächsten Nachbarschaft. Müßte es nicht umgekehrt sein? Darum begrüßen wir den Min.-Erlaß vom 20. Juni 1920, der über den Unterricht im Freien sagt: "Von einsichtigen Schulmännern ist von jeher Wert darauf gelegt worden, daß der Unterricht nicht ausschließlich in den geschlossenen Schulräumen, sondern zu einem Teil auch im Freien erteilt werde - vergl. auch Erlaß vom 31. Januar 1908 -. Für die Heimatkunde im weitesten Sinne, namentlich für den heimatkundlichen Anschauungsunterricht der ersten Schuljahre, ferner für die Gewinnung grundlegender Erfahrungen auf dem Gebiet der Erd- und Heimatkunde, der verschiedenen Zweige des naturkundlichen Unterrichts und gewisser Teile der Raum- und Formenlehre sind Beobachtungen, Lehrer- und Schülerversuche, Messungen und ähnliche Betätigungen im Freien von wesentlicher Bedeutung und, wenn sich der Unterricht fruchtbringend gestalten soll, nicht zu entbehren, aber auch in anderen Unterrichtsfächern werden von Zeit zu Zeit im Freien erteilte Stunden besonders eindrucksvoll sein und zu Erlebnisstunden werden. Deshalb sind nicht nur die erfreulicherweise in allen Schulen gepflegten Lehrspaziergänge nach Möglichkeit zu fördern, sondern Lehrer und Lehrerinnen sind auch anzuregen, einzelne Unterrichtsstunden ganz oder teilweise auf dem Schulhofe, im Schulgarten oder an einem andern geeigneten Platze im Freien, namentlich, wenn die Lage des Schulhofes es ermöglicht, im Walde zu erteilen. Ich hege zu den Lehrenden aller Schulen das Vertrauen, daß sie die erziehlichen, unterrichtlichen und gesundheitlichen Vorteile, die solcher Unterricht im Freien bietet, wahrnehmen und zugleich darauf bedacht sein werden, wahrnehmen und zugleich darauf bedacht sein werden, den daraus etwa zu befürchtenden Hemmungen im regelmäßigen Fortschreiten der Schüler wirksam zu begegnen." K. Wessels. |
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