Nach staatlichem Recht ist eine katholische Kirchengemeinde eine öffentlich rechtliche Körperschaft, die durch ihre nach Gesetz auf Zeit gewählten Organe mit dem Pfarrer als Vorsitzenden vertreten wird. Bis zum Jahr 1924 waren es der Kirchenvorstand und die Kirchengemeinde-Vertretung. Die Hauptaufgabe der damaligen Kirchengemeinde-Vertretung bestand in der Aufsicht und Kontrolle des Kirchenvorstandes. Beide Organe wurden direkt von den Gemeindemitgliedern gewählt.
Mit der Erhebung zu Pfarre im Jahr 1919 musste somit nach dem geltenden Recht ein Kirchenvorstand und eine Kirchengemeinde-Vertretung für die neue Kirchengemeinde Grafenwald gebildet werden. In der ersten Wahlversammlung des Jahres 1919 für die Wahl eines Wohlvorstandes war man der Meinung, in Grafenwald auf eine Kirchengemeinde-Vertretung verzichten zu können. Man wollte dafür den Kirchenvorstand vergrößern. Ein Problem war sicherlich, Kandidaten zu finden, die für dieses Amt genügend Zeit hatten. Am 05.09.1991 wurde die Pfarre durch das Bischöfliche Generalvikariat schriftlich angewiesen, beide Gremien einzuführen und darüber Bericht zu erstatten. Das geschah auch.
Und hier das Ergebnis:
Wahlvorstand
Die erste Wahl der o. a. Gemeindeorgane war in Grafenwald am 26. Oktober 1919. Nach Wahlliste waren 192 Personen wahlberechtigt. Zu wählen waren 6 Kirchenvorsteher und 18 Gemeindevertreter.
Folgende Personen wurden gewählt:
Kirchenvorstand
Kirchengemeinde-Vertretung
Mit der Einführung des heute noch geltenden Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924 entfiel die Einrichtung "Gemeindevertretung". Sie hat also in Grafenwald nur von 1919 bis 1924 existiert.
entnommen aus: Johannes Lanfermann: 100 Jahre Kirche Grafenwald, 1999
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